11.1 Kind bezogener Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten
zur Witwenrente/Witwerrente
In Abhängigkeit der Dauer der Erziehung von Kindern bis zum dritten
Lebensjahr ist zu einer Witwen-/Witwerrente ein dynamischer Zuschlag
an persönlichen Entgeltpunkten zu leisten. Für die ersten 36 Monate der
Erziehung sind je Kalendermonat 0,1010 persönliche Entgeltpunkte, für
jeden weiteren Monat 0,0505 persönliche Entgeltpunkte zugrunde zu
legen. Bei durchgehender Erziehung eines Kindes für 36 Monate sind
das 3,6360 persönliche Entgeltpunkte. Das entspricht aufgrund des vom
1.7.2009 bis 30.6.2011 geltenden aktuellen Rentenwerts und unter Berücksichtigung des maßgebenden Rentenartfaktors von 0,55 („neues\"
Hinterbliebenenrecht, vgl. 2.1) einem Zuschlag zu einer großen Witwen-/
Witwerrente in Höhe von 54,39 EUR bzw. 48,26 EUR aufgrund
des aktuellen Rentenwerts (Ost). Jeder weitere Monat der Erziehung
erhöht eine große Witwen-Witwerrente um 0,76 EUR in den alten bzw.
0,67 EUR in den neuen Bundesländern. Hiermit soll die seit dem
1.1.2002 eingetretene Verringerung des Rentenartfaktors für die „Neu
fälle\" von 0,6 auf 0,55 kompensiert werden.
Der Monatsbetrag einer Witwen-Witwerrente darf nicht höher sein, als
der Monatsbetrag einer Rente wegen voller Erwerbsminderung oder
einer Vollrente wegen Alters. Das ist ggf. über eine Verringerung des
Zuschlags an persönlichen Entgeltpunkten sicherzustellen.
Für den Zeitraum des Sterbevierteljahres, in dem die Witwen-Witwerrente mit einem Rentenartfaktor 1,0 in Höhe der Versichertenrente
gezahlt wird, kommt eine Zuschlagszahlung nicht in Betracht.
Witwen- und Witwerrenten sind von einer Zuschlagszahlung generell
ausgeschlossen, wenn der Ehegatte vor dem 1.1.2002 verstorben ist
oder die Ehe vor dem 1.1.2002 geschlossen wurde und mindestens ein
Ehegatte vor dem 2.1.1962 geboren wurde (Anwendung des „alten\"
Hinterbliebenenrechts, vgl. 2.1). In diesen Fällen ist eine große Witwen-Witwerrente - unabhängig von einer Kindererziehung - mit dem
höheren Rentenartfaktor 0,6 zu berechnen.
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Quelle: Deutsche Rentenversicherung
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