5.33 Sportler
• Amateursportler
Amateursportler können zwar grundsätzlich in einem abhängigen
Beschäftigungsverhältnis zu ihrem Verein stehen. Ein solches liegt je
doch dann nicht vor, wenn die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen die mit der Tätigkeit zusammenhängenden Aufwendungen der Amateursportler nur unwesentlich übersteigen (BFHUrteil vom 23.10.1992 - VI R 59/91 - [in: USK 92110]).
• Vertragssportler
Vertragssportler sind regelmäßig abhängig Beschäftigte, die ihren Sport
als Mittel zum Gelderwerb ausüben und damit einen wirtschaftlichen
Zweck verfolgen. Die Weisungsgebundenheit ergibt sich aus der vertraglich übernommenen Verpflichtung zur intensiven Mitarbeit nach den
Anordnungen des Vereins. Hieran ändern auch die Zahlungen durch
Dritte (z.B. im Rahmen eines Sponsorenvertrags) nichts.
Hinweis:
Die Verträge von Vertragsspielern, insbesondere in Mannschaftssportarten, werden zwar häufig so gestaltet, dass die Trainingstage
unberücksichtigt bleiben. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung
wird ein Spieler aber nur bei Punktspielen des Vereins eingesetzt,
wenn er regelmäßig am Training teilnimmt. Deshalb können die
Trainingstage bei der Beurteilung der Frage, ob die Beschäftigung
des Vertragsspielers kurzfristig und damit versicherungsfrei i.S. des
§ 8 SGB IV ist, nicht unberücksichtigt bleiben.
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Quelle: Deutsche Rentenversicherung
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Rentenversicherungsbericht 2018 und Dritter Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze beschlossen
"Die Sicherungslinien wirken"
Das Bundeskabinett hat am 28.11.2018 den Rentenversicherungsbericht 2018 sowie den dritten Bericht zur Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre beschlossen. Gemäß ihrer gesetzlichen Verpflichtung informiert die Bundesregierung mit dem Rentenversicherungsbericht jährlich über die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in Vergangenheit, Gegenwart ...
Beschränkte Steuerpflicht für in das Ausland gezahlte Rentenversicherungsleistungen
Die beschränkte Einkommensteuerpflicht der von der Deutschen Rentenversicherung Bund in das Ausland (hier: Kanada) gezahlten Renten wird nicht durch das DBA-Kanada 2001 ausgeschlossen. Die in Art. 18 Abs. 3 Buchst. c DBA-Kanada 2001 vorgenommene Zuordnung des Besteuerungsrechts für Sozialversicherungsrenten an Kanada lässt das in Art. 18 Abs. 1 Satz 2 DBA-Kanada 2001 vorbehaltene Quelle...
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Befreiung von der Rentenversicherungspflicht nicht nur bei approbationspflichtiger Beschäftigung als Apotheker
Der 5. Senat des Bundessozialgerichts hat in seiner Sitzung vom 22.03.2018 (Az. B 5 RE 5/16 R) entschieden, dass ein Apotheker nicht nur dann von der Versicherungspflicht befreit ist, wenn er tatsächlich als approbierter Apotheker tätig ist; ausreichend ist auch eine andere, nicht berufsfremde Tätigkeit.
Der Kläger, approbierter Apotheker, ist seit 2009 als Verantwortlicher für Medizin...
Nach dem Tod einer Rentnerin weiter gezahlte Rente kann von Rentenversicherung zurückverlangt werden
Rentenversicherung verlangt jahrelang nach dem Tod einer Rentnerin gezahlte Rente von den Kontobevollmächtigten zurück.
Die Rentenversicherung zahlte in Unkenntnis des Todes einer 2005 verstorbenen Rentnerin bis zum Jahr 2011 weiter Rente auf deren Konto. Es ergab sich eine Überzahlung von ca. 77.000 Euro. Den auf dem Konto noch vorhandenen Betrag erstattete die Bank zurück. Es verblieb...